Hilfen für Mütter / Familien

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Finanzielle Hilfen während der Schwangerschaft:
- Bei Anspruch auf Sozialhilfe / ALG II zahlen die Träger einen Mehrbedarf sowie eine Erstausstattung für das Baby.
- Weitere finanzielle Leistungen aus der Bundesstiftung Mutter und Kind sowie ggf. anderen Stiftungen.
- Geld von der Kirche: Dies gilt für besondere Notlagen (nähere Informationen z. B. hier).
- Mutterschaftsgeld.
Finanzielle Hilfen nach der Geburt:
- Elterngeld
- Kindergeld, seit 01.01.2023 250 Euro monatlich, und Kinderzuschlag.
- Für Alleinerziehende: Unterhalt vom Kindesvater oder – wenn dies nicht möglich ist – sog. Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, derzeit min. 187 Euro monatlich.
- Für Alleinerziehende: Bei Anspruch auf Sozialhilfe / ALG II zahlen die Träger einen Mehrbedarf für Alleinerziehende. (Bürgergeld)
- Bei niedrigem Einkommen ist auch die Beantragung von Wohngeld möglich. Der Wohngeldrechner zeigt dir, ob du berechtigt bist.
- Wohngeld möglich.
Praktische Hilfen:
- Wellcome bietet praktische Hilfe im ersten Jahr nach der Geburt. Ehrenamtliche entlasten im Alltag, z. B. indem sie auf die Geschwister aufpassen, während du einen Termin wahrnimmst oder dich ausruhst.
- Kleiderkammern, um günstig (oder geschenkt) Babykleidung zu erhalten (in den Familienzentren in der Nähe nach solchen Angeboten fragen).
- Haushaltshilfen können im Bedarfsfall Entlastung bringen (direkt bei der Krankenkasse anfragen).
- Mutter-Kind-Kuren, wenn du dringend eine Auszeit brauchst.
- Familienhebammen oder Familienkrankenschwestern haben eine Zusatzqualifikation und helfen Müttern und Familien in besonderen oder schwierigen Lebenssituationen über einen längeren Zeitraum – idR. im ersten Jahr nach der Geburt.
- Frühe Hilfen sind Angebote an Familien mit Kindern von 0 bis 3 Jahren. Verschiedene Fachkräfte arbeiten miteinander, damit Eltern bestmöglich dabei unterstützt werden, ihre Kinder zu betreuen und zu fördern.
- Sozialberatung kannst du jederzeit in Anspruch nehmen, wenn du z. B. Schwierigkeiten mit Behörden hast, Anträge ausfüllen musst, wissen möchtest, was dir eigentlich alles an finanziellen Leistungen zusteht. Sozialberatungsstellen findest du idR an deinem Wohnort, z. B. bei der Caritas, dem Sozialdienst katholischer Frauen oder der Diakonie.
- Leihgroßeltern können stundenweise ein Kind beaufsichtigen und versorgen. Meist sind die Leihomas selbst Mütter im Alter zwischen 55 und 65 Jahren. Eine schöne Gelegenheit, um Alt und Jung zusammenzubringen.
- Patin für 9 Monate
Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Bitte sprich uns bei Fragen gern an. Wir werden anhand deiner Situation gemeinsam einen individuellen Lösungsansatz finden.