Vertrauliche / anonyme Geburt
Eine Schwangere kann aber auch gute Gründe haben, ihr Kind vollständig im Schutz der Anonymität auf die Welt zu bringen und einer anderen Familie anzuvertrauen. Manche Frauen haben Angst vor Gewalt (z. B. aus religiösen Motiven), andere haben die Sorge, ausgestoßen zu werden, wenn bestimmte Menschen von dem Baby erfahren. Häufig ist es aber auch so, dass die Frauen befürchten, ihre Familie würde sie dazu überreden, das Kind zu behalten, und entscheiden sich deshalb für eine Geburt im Schutz der Anonymität. Hierfür gibt es zwei verschiedene Formen:
Die vertrauliche Geburt
Bei der vertraulichen Geburt kennt nur die eigens dafür ausgebildete Beraterin die echten Daten der Mutter. Die Beraterin nimmt die Daten einmalig auf und hinterlegt diese sicher. Im weiteren Verfahren wird nur noch ein Pseudonym verwendet. Frühestens mit 16 Jahren hat das Kind das Recht, die Identität der Mutter zu erfahren. Die Mutter wird vor und auf Wunsch auch nach der Geburt von der Beraterin begleitet. Sie kann medizinisch sicher und geschützt entbinden. Sämtliche anfallenden Kosten müssen nicht von der Mutter bezahlt werden.
Die anonyme Geburt
Im Gegensatz zur vertraulichen Geburt gibt die Mutter bei der anonymen Geburt ihre Daten an keiner Stelle an. Hiermit wird ausgeschlossen, dass das Kind jemals einen Bezug zu seiner Mutter herstellen kann. Da Kinder aber ein Grundrecht auf Identität haben, ist eine anonyme Geburt in Deutschland gesetzlich nicht geregelt. Da eine Mutter jedoch gute Gründe für ein solches Vorgehen haben kann, sind die Kliniken verpflichtet, sie aufnehmen und medizinisch zu versorgen. Die Frau erscheint also ohne Anmeldung direkt zur Entbindung in der Klinik, ohne ihren Namen zu nennen und ohne ihre Versicherungskarte herauszugeben. Sie darf nicht gezwungen werden, ihre Identität preiszugeben. Falls die Frau vorher bei einer Beratungsstelle war, kann die Beratungsstelle sie u. U. in einer Klinik zur anonymen Geburt anmelden.